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Der Weg in die private Krankenversicherung steht grundsätzlich allen Selbstständigen offen. Was ist aber vorteilhafter für Selbständige, die PKV oder die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung? Diese Frage lässt sich leider pauschal nicht beantworten. Zur der Beantwortung der Frage sollte zunächst unter Berücksichtigung von persönlichen Faktoren und Präferenzen ein Vergleich von den in Frage kommenden privaten Krankenversicherungen durchgeführt werden. Welche Alternativen bestehen für Selbständige, eine günstige private Krankenversicherung zu finden? Um die günstigste Krankenversicherung für Selbständige zu finden, wäre ein unabhängiger Versicherungsmakler, welcher nicht an eine bestimmte Krankenversicherung gebunden ist, der richtige Ansprechpartner. Oftmals verfügt dieser über Computervergleichsprogramme, mit denen die günstigste Krankenversicherung ermittelt werden kann und gibt Ihnen gerne eine erste unverbindliche Auskunft am Telefon. Eine private Krankenversicherung ist für Selbständige nicht die einzige Alternative. Es besteht auch die Möglichkeit für Selbsständige sich freiwillig in der gesetzlichen KRankenversicherung zu versichern. Gründe hierfür können die Mitversicherung des Ehepartners oder der Kinder sein. Weitere Aspekte hierzu finden Sie auf dem folgenden Link über die Freiwillige-Krankenversicherung. Wie können Selbstständige in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln? Die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn Sie sich am Anfang bzw. während der Selbstständigkeit in einer privaten Krankenversicherung versichert haben. Als Arbeitnehmer haben Sie jedoch die Möglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen, wenn das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Hierzu muss die ausgeübte Tätigkeit versicherungspflichtig sein. Eine weitere Möglichkeit besteht momentan für HARTZ IV Empfänger, die Ihre Tätigkeit als Selbständige aufgegeben haben, wenn die Altersgrenze 55 Jahre noch nicht erreicht ist. Näheres finden Sie auf Wechsel-Private.de. Besteht die Pflicht zum Abschlus einer Krankenversicherung für Selbstständige? Ab dem 1.1.2009 besteht auch für Selbstständige eine algemeine Krankenversicherungspflicht. Selbstständige müssen ab diesem Zeitpunkt so versichert sein, dass zumindest ambulante und stationäre Heilbehandlungen versichert sind. Im Zuge der Einführung dieser Krankenversicherungspflicht auch für Selbstständige wurde der oben genannte Basistarif der privaten Krankenversicherungen eingeführt, bei dem die Leistungen zumindest denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen müssen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind allerdings recht hoch und orientieren sich dabei an denen der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn Sie als Selbstständiger nur über ein niedriges Einkommen verfügen, informieren Sie sich bei den in Frage kommenden Krankenversicherungen, ob eine geringere Beiträgshöhe in Betracht kommt.
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